Gutachterausschuss
Wir als Immobilienbewerter haben kein Monopol darauf den Verkehrswert zu ermitteln. Wir sind die Alternative aus der freien Marktwirtschaft. Denn jede Immobilie liegt in einem Gebiet des für Sie zuständigen unabhängigen Gutachterausschusses. Die Aufgaben und Pflichten dieses Ausschusses sind in den §§ 192 - 199 im BauGB klar definiert. Sie haben also auch die Möglichkeit, den Wert Ihrer Immobilie über diesen Weg ermitteln zu lassen.
Hierraus ist allerdings auch ersichtlich, unsere Grundaufgabe ist Größtenteils gesetzlich verankert und wird damit in seiner Wichtigkeit manifestiert.
Rechtliches
Welche Gesetze sind maßgebend zur Bewertung von Grundstücken? Hauptsächlich fußen alle wichtigen Gesetzte in diesem Bereich auf dem BauGB. Dieses reicht die Spezialisierungen weiter an die ImmoWertV und den schon genannten BRW-RL, SW-RL, VW-RL und EW-RL. Weitere rechtliche Grundlagen sind in der BauNVO, EnEV, WEG und den landeseigenen Bauordnungen. Weitere Texte wie z. B. das ErbbauRG oder die GBO werden in noch spezielleren Situationen herangezogen.
Geschichtliches
Die Geschichte der Wertermittlung geht bis ins Jahr 1934 auf das Reichsbewertungsgesetz zurück. Dieses wurde bis zum Jahr 1988 erhalten. Ab da ging es weiter mit der Wertermittlungsverordnung (WertV), welche im Jahr 2010 in die Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) novelliert wurde. In den Jahren 2011 bis 2015 folgten die Spezifizierungen in Formen der Bodenrichtwert-, Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie nach denen wir uns richten.
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